1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind für alle gegenwärtigen und künftigen geschäftlichen Beziehungen, insbesondere für Kaufverträge, zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch dann nicht, wenn wir nicht widersprechen.

  1. Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Das Gleiche gilt für Angaben unserer Zulieferer.

Die Gültigkeit des Angebots ist dem jeweiligen Angebot selbst zu entnehmen. Modelle, Zeichnungen und sonstige Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Aufträge, Abreden, Zusicherungen, ebenso Erklärungen unserer Vertreter, werden ausschließlich mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtswirksam. Kaufverträge kommen mit Zugang unserer Bestätigung, spätestens jedoch durch unsere Lieferung zustande. Beanstandungen unserer Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich geltend zu machen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verzollung und Versicherung.

Mit Beauftragung ist ein geplanter, fester Wunsch-Liefertermin zu nennen.

  1. Lieferung und Versand

3.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht die Gefahr auf den Kunden über. Vom Kunden nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel behalten wir uns vor. Eine Lieferung frei oder unfrei an den vom Kunden benannten Ort umfasst die Anlieferung ohne Abladen, unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die öffentliche Straße, so haftet dieser für die auftretenden Schäden. Insoweit zusätzliches Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko und Rechnung des Kunden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.

3.2 Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend. Unsererseits zugesagte Lieferfristen und Liefertermine gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Lieferungen unserer Vorlieferanten. Unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Ausschusswerdens wichtiger Arbeitsstücke, Brandschaden und Unfälle im eigenen Bereich, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang von der Lieferpflicht. Wir haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Verzugsschäden. Schadenersatzansprüche wegen zusätzlicher Kosten durch Lieferverzögerungen, etwa für zuschlagspflichtige Mehrarbeit oder zusätzliche Transportkosten sind ebenso ausgeschlossen wie derartige Ansprüche der nächstfolgenden Abnehmer.

3.3 Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Transportmittel werden gesondert berechnet.

3.4 Eine Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.

  1. Warenrücknahme

Waren aus ordnungsgemäß erfüllten Kaufverträgen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen gilt: Die Rücknahme bedarf in jedem Falle unserer schriftlichen Zustimmung. Die Ware ist in einwandfreiem, neuwertigem Zustand, originalverpackt. Der Kunde trägt alle entstehenden Fracht-, Bearbeitungs- so wie Aufarbeitungskosten. Bei unaufgeforderter Rücksendung verweigern wir die Annahme der Sendung oder schicken die Ware auf Kosten des Absenders zurück. Sonderanfertigungen bzw. auf spezielle Anforderung des Kunden bestellte oder produzierte Ware ist von der Rücknahme oder vom Umtausch generell ausgeschlossen.

  1. Mängelrügen und Gewährleistung

5.1 Unsere Gewährleistung bestimmt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Weiterhin ist er verpflichtet, uns alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. In jedem Falle muss die Anzeige vor Verarbeitung oder Einbau erfolgen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Sichtung, ebenfalls schriftlich, anzuzeigen. Ohne schriftliche oder bei verspäteter Anzeige gilt die Ware als akzeptiert und wir leisten keine Gewähr.

5.3 Zeigen sich innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab Rechnungsdatum (nicht ab Inbetriebsetzung) Mängel, welche nachweislich auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, so hat der Kunde innerhalb dieser Frist (unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung oder Minderung) Anspruch auf kostenlose Instandsetzung bzw. Reparatur der Ware. Zur Nachbesserung hat uns der Kunde eine angemessene Nacherfüllungsfrist einzuräumen. Beseitigt der Kunde den Mangel selbst, ohne uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, sind wir von der Gewährleistung befreit. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere auf Schadenersatz oder auf Vertragsrücktritt sind ausgeschlossen.

5.4 Der die Gewährleistung in Anspruch nehmende Kunde ist verpflichtet, die betreffende Ware auf seine Kosten unverzüglich an uns zu senden. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen gehen die Kosten für die Rücksendung an den Kunden zu unseren Lasten.

5.5 Die Gewährleistungspflicht erlischt sofort, wenn an den gelieferten Gegenständen fremde Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden. Die Gewährleistungspflicht erlischt grundsätzlich, wenn sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet. Nach Ablauf einer Frist von vierundzwanzig Monaten ab Rechnungsdatum sind sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen.

  1. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Bestellers stehen. Haftung besteht grundsätzlich nur im Rahmen unseres Versicherungsschutzes.

  1. Zahlung

7.1 Unsere Rechnungen sind – sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist – sofort fällig und innerhalb von vierzehn Tagen rein netto nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, wenn es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist stellen wir mit Auftragseingang eine Vorauskasserechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes (ohne Dienstleistung, z.B. Inbetriebnahme und Wartung). Eine Absicherung über Aval wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Sollte eine Vereinbarung über ein Aval getroffen werden stellen wir die Kosten hierfür mit 1% der abgesicherten Summe in Rechnung.

Weitere 30% werden mit Lieferbereitschaft fällig, die restlichen 20% nach Auslieferung.

7.3 Wir behalten uns Teillieferungen vor, sofern bestimmte Materialien seitens der Vorlieferanten nicht rechtzeitig zur geplanten Auslieferung bei uns eintreffen. In diesen Fällen haben wir das Recht, nach Baufortschritt abzurechnen. Die Fertigstellung durch uns erfolgt umgehend nach Erhalt der Ware.

7.4 Bei Auftragserteilung ist ein Liefertermin zu benennen. Sollte sich dieser Liefertermin auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 4 Wochen vor diesem geplanten Termin um mehr als 2 Wochen verschieben sind wir berechtigt, Einlagerungskosten sowie einen Abschlag auf den Warenwert i.H.v. 50% in Rechnung zu stellen. Eine Absicherung über Aval wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Sollte eine Vereinbarung über ein Aval getroffen werden stellen wir die Kosten hierfür mit 1% der abgesicherten Summe in Rechnung.

7.5 Wir sind berechtigt, unseren Kunden ab dem Zeitpunkt des Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu tragenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe vom gesetzlich geltenden Prozentsatz über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder negativer Bonitätsbewertung des Kunden behalten wir uns vor, noch ausstehende Lieferungen nicht oder gegen Vorauszahlung auszuführen.

7.6 Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so ist uns als Kostenersatz pauschal dreißig Prozent des Rechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt uns vorbehalten. Sie richtet sich nach dem Grad der bereits erfolgten Materialbeschaffung bzw. nach der bereits erbrachten Planungs- und Montagearbeit.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat. Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen u.ä. muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen.

8.2 Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich zwanzig Prozent. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Dienst- oder Werkleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der ihm gelieferten Ware entstehen sowie Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Übersteigt der Wert der überlassenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als zwanzig Prozent, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

  1. Anwendbares Recht

Für das Geschäftsverhältnis einschließlich der Ansprüche aus Schecks ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages, der dann sinngemäß zu ergänzen ist.

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware. Für alle Verpflichtungen des Kunden ist Erfüllungsort D-72072 Tübingen. Für Verträge mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand ebenfalls Tübingen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, waren-, auftrags- und personenbezogene Daten in unseren Datenverarbeitungsanlagen erfassen, speichern und verarbeiten.

DEWE Stolz Energiesysteme GmbH ■ D-72072 Tübingen ■ 31. Januar 2024